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   BVerwG, 04.07.1961 - I B 46.61   

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https://dejure.org/1961,841
BVerwG, 04.07.1961 - I B 46.61 (https://dejure.org/1961,841)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1961 - I B 46.61 (https://dejure.org/1961,841)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1961 - I B 46.61 (https://dejure.org/1961,841)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Abschriften; Interesse; Interesse, berechtigtes; Niederschrift

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1961 - I B 46.61
    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt und kann die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen(Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 -).

    Die Rechtmäßigkeit des nachfolgenden Verfahrensabschnitts hängt aber regelmäßig von der Gültigkeit der vorausgehenden Maßnahmen ab(Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.56 - [NJW 1958 S. 1553];Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 -).

  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1961 - I B 46.61
    Die Rechtmäßigkeit des nachfolgenden Verfahrensabschnitts hängt aber regelmäßig von der Gültigkeit der vorausgehenden Maßnahmen ab(Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.56 - [NJW 1958 S. 1553];Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 -).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

    Vielmehr sei nach Art. 8 Satz 1 AGFlurbG die Wertermittlung gerade Aufgabe des Vorstands (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1961 - I B 46.61 - RzF 1 zu § 33 FlurbG); denn der Vorstand verfüge insoweit regelmäßig über bessere Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten als etwa ortsfremde Sachverständige.

    Denn die Besonderheiten des zu bereinigenden Gebiets sind ortsansässigen Beteiligten besser bekannt als ortsfremden Sachverständigen; dies ist ein Gesichtspunkt, der, wie die Erfahrung zeigt, regelmäßig eine sichere und genaue Durchführung der Wertermittlung ermöglicht (BVerwG, B.v. 4.7.1961 - I B 46.61 - RzF 1 zu § 33 FlurbG; Mayr in Linke/Mayr, a.a.O., Art. 8 Rn. 2).

    Die Beiziehung der auswärtigen Sachverständigen stellt somit eine objektive und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Wertermittlung sicher (BVerwG, B.v. 4.7.1961 - I B 46.61 - RzF 1 zu § 33 FlurbG; Mayr in Linke/Mayr, a.a.O., Art. 8 Rn. 3).

  • BVerwG, 16.05.1967 - IV B 49.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auswirkungen einer

    Ob die landesrechtlichen Vorschriften der Artikel 2, 3, 4, 9, 16 und 17 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz verfassungswidrig sind oder nicht, ist für diesen Rechtsstreit, dessen Gegenstand die Abfindung der Kläger bildet, unerheblich (vgl. in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 -).

    Die Kläger tragen nichts vor, woraus sich ergeben könnte, daß das rechtswirksam abgeschlossene Schätzungsverfahren als Ganzes nichtig sein könnte und daß daher die Rüge der unrichtigen Bodenbewertung ausnahmsweise auch noch bei der Beanstandung der Wertgleichheit der Abfindung zu berücksichtigen sei (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 - und vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60; Urteile vom 6. August 1959 - BVerwG I C 204.57 -, vom 27. Juni 1961 - BVerwG I C 127.59 - und vom 21. Juli 1959 - BVerwG I C 39.59 - [BVerwGE 9, 93]).

  • BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60

    Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen

    Das hat der Senat in den Urteilen , vom 6. August 1959 - BVerwG I C 204.57 - (DVBl. 1960 S. 103, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 10, 3) und vom 27. Juni 1961 - BVerwG I C 127.59 - für das Verhältnis des Umlegungsbeschlusses zum Umlegungsplan und im Beschluß vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 - für das Verhältnis von Schätzung und Flurbereinigungsplan entschieden.
  • BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang einen Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend machen wollen, weil das Flurbereinigungsgericht ihren Antrag auf Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsakten des Hessischen Amtes für Landeskultur abgelehnt habe, ist nicht ersichtlich, daß die angefochtene Entscheidung auf dem angeblichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. dazu Beschluß vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 -).
  • BVerwG, 04.03.1974 - V CB 35.72

    Neuverteilung von Grundstücken im Flurbereinigungsverfahren - Fehlen der Angabe

    Soweit die Klägerin Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts anführt, nämlich die Beschlüsse vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 - und vom 25. August 1955 (BVerwGE 2, 195) und das Urteil vom 6. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 191) - unterstellt, sie will den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend machen -, hat sie nicht annähernd dargetan, inwiefern das Flurbereinigungsgericht von dieser Rechtsprechung abgewichen ist.
  • BVerwG, 10.10.1962 - I B 63.62

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Senat hat im Beschluß vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 - entschieden, daß die Vorschriften des bay. Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) - FlurbG - über die Druchführung der Schätzung die Ermächtigungen des Flurbereinigungsgesetzes nicht überschreiten.
  • BVerwG, 21.02.1975 - V ER 236.74

    Abfindungsanpruch bei einer Flurbereinigung - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Eine Verbesserung wertgleicher Abfindung kann auch nicht mit dem Hinweis darauf erreicht werden, daß andere Teilnehmer, z.B. durch Mehrzuteilung hofnaher oder günstiger geformter Grundstücke, größere Vorteile als er selbst erzielt hätten (Beschlüsse vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 - und 28. Dezember 1970 - BVerwG IV B 170.69).
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